Allgemeine Informationen

Anschrift

Hauptstrasse 221
44892 Bochum
Telefon: 0234/287062
Fax: 0234/2970707

Email:

www.praxis-zimmermann-bochum.de

 

Anfahrt


Termine

Für längere Gespräche, Kontrolluntersuchungen sowie Probleme, die schon seit längerem bestehen, können Termine vereinbart werden. Der Vorteil ist, dass die Wartezeit sich verkürzt und für den Einzelnen mehr Zeit bleibt.


Termine vergeben wir telefonisch, da die Kommunikation über E-Mail bei Rückfragen sehr mühsam wird.


► Termine telefonisch unter 0234/287062


Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze Nachricht.

Rezepte

Wiederholungsrezepte können Sie ohne Wartezeiten am Telefon hier bestellen ► Rezeptanfrage

Sprechzeiten

In der offenen Sprechstunde sind wir zu den folgenden Zeiten gerne für Sie da:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
7.30 - 11.00 7.30 - 11.00 7.30 - 11.00 7.30 - 11.00 7.30 - 11.00
15.00 - 17.00 15.00 - 17.00 - 15.00 - 17.00 15.00 - 17.00

Die offene Sprechstunde ist für die Diagnose und Behandlung akut aufgetretener Beschwerden da.
Je nach Andrang ist hier mit Wartezeiten zu rechnen. Notfälle werden vorgezogen, ein kurzer Anruf ist aber von Vorteil.

Notdienste

Lebensbedrohliche Erkrankungen: Bundesweit Telefon 112
Zentrale Notdienstrufnummer: Bundesweit Telefon 116 117
Apotheken-Notdienst: Notdienstkalender


Hausbesuche

Zu meiner hausärztlichen Tätigkeit gehören Hausbesuche, durch die ich auch wichtige Einblicke ins häusliche Umfeld meiner Patienten erhalte. Planbare Hausbesuchswünsche bitten wir morgens bis 08:30 Uhr unter Tel.: 0234/287062 anzumelden.

Regelmässige Besuche finden bei Patienten statt, die chronisch erkrankt und darüberhinaus nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen. Dies betrifft oft ältere Menschen, die ich regelmässig aufsuche, um die häusliche Pflege zu koordinieren oder Komplikationen der Grunderkrankungen rechtzeitig zu erkennen.


Akutbesuche führen wir bei akuten Erkrankungen und Notfällen durch, bei denen der Patient erkrankungsbedingt nicht in die Praxis kommen kann.

Es ist wichtig zu wissen, dass von den Kassen nur solche Besuche erstattet werden, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden - fehlende Fahrmöglichkeiten oder widriges Wetter rechtfertigen allein keinen Hausbesuch.